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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 3/04
§§: AO 1977 § 227, AO 1977 § 233 a
Schlagwörter Erlass, Zinsen, Nachforderung, Sachliche Unbilligkeit
Rechtsfrage: Ist die Finanzbehörde aus sachlichen Billigkeitsgründen stets zum Erlass von Nachforderungszinsen verpflichtet, die auf einer abweichenden zeitlichen Zurechnung von Gewinnbestandteilen beruhen, soweit der Steuerpflichtige die Nachzahlungsbeträge durch Vorauszahlungen auf einen späteren Veranlagungszeitraum (VZ) bereits geleistet hat, es für die korrespondierende Steuererstattung für diesen VZ wegen der Karenzfrist des § 233 a Abs. 2 Satz 1 AO 1977 aber nicht zur Festsetzung von Erstattungszinsen kommt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 25.03.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 330/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 20 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2005
Erledigungs-Az: X R 3/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 03 80