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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 93/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Aktiengesellschaft, Gesellschaftergeschäftsführer, Pensionsrückstellung, Witwenrente, Zeitpunkt, Rückwirkung
Rechtsfrage: Stellt die Zuführung zur Pensionsrückstellung der Witwe des Mehrheitsaktionärs und Vorstandsvorsitzenden und die Auszahlung der Witwenrente verdeckte Gewinnausschüttungen dar, da der Mehrheitsaktionär im Zeitpunkt der Hinterbliebenen-Zusage nicht mehr Mitglied des Vorstands war? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.06.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 852/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 52 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2002
Erledigungs-Az: I R 93/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 33 53