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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 81/04 |
§§: | AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2, AO 1977 § 90 Abs. 2 |
Schlagwörter | Steuerhinterziehung, Festsetzungsfrist, Mitwirkungspflicht, Ausland, Verjährung |
Rechtsfrage: | Mindert sich das Beweismaß für die im Rahmen des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 festzustellende Steuerhinterziehung, wenn die Aufklärung des Sachverhalts daran scheitert, dass der Steuerpflichtige seiner erweiterten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs. 2 AO 1977 nicht nachkommt? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 04.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 2702/02 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 09 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2006 |
Erledigungs-Az: | VIII R 81/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 06 44 |