Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 38/01
§§: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, EStG § 32 Abs. 6
Schlagwörter Kindergeld, Behinderter, Vermögen, Selbstunterhalt
Rechtsfrage: Ist bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind außerstande ist sich selbst zu unterhalten, auf dessen allgemeinen Grundbedarf (Existenzminimum) abzustellen und deshalb vorhandenes Kindesvermögen nach dem Gleichheitsgrundsatz - wie bei nicht behinderten Kindern - für die Gewährung des Kindergeldes nicht anzusetzen oder rechtfertigt allein der zeitlich unbefristete Kindergeldanspruch über das 27. Lebensjahr hinaus den Einsatz des eigenen Vermögens des Kindes zur Deckung seines Lebensbedarfs? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 06.02.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 4490/99 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 80 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.10.2002
Erledigungs-Az: VIII R 55/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 55/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 14 09