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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 35/11 (BFH)
§§: EStG § 13, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, EStG § 7, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Forstwirtschaft, Wald, Wirtschaftsgut, Anschaffungskosten, Gleichheit
Rechtsfrage: Sind die Anschaffungskosten für das stehende Holz eines Forstbetriebs nach einem Holzeinschlag - insbesondere zum Abbau von Überbeständen und zur Schaffung von Wirtschaftswegen und -plätzen - anteilig zu mindern? Ist bereits ein einzelner Baum oder erst ein Baumbestand ab einer Mindestgröße von 1 ha als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehen? Kann in gleichheitsrechtlich unbedenklicher Weise stets eine Mindest-Kahlschlagsfläche von 1 ha gefordert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 10.02.2011
Vorinstanz/AZ: IV 639/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 05 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.02.2015
Erledigungs-Az: IV R 35/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 08 58