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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 33/98 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Angemessenheit, Tantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer |
Rechtsfrage: | Stellen Tantiemen in Höhe von 3 % des Rohertrages für die Gesellschafter-Geschäftsführer einer Dienstleistungs-GmbH wegen der Gefahr der Gewinnabschöpfung verdeckte Gewinnausschüttungen dar? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 12.02.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 6119/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.11.1998 |
Erledigungs-Az: | I R 33/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 58 08 |