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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 13/02 |
§§: | FGO § 47 Abs. 1, FGO § 64, FGO § 56, FGO § 76 Abs. 2 |
Schlagwörter | Klageschrift, Schriftform, Unterschrift, Wiedereinsetzung |
Rechtsfrage: | Wird der Schriftform des § 64 FGO genügt, wenn der Klageschriftsatz ohne die Übermittlung der Seite 2, die die Unterschrift trägt, per Telefax eingereicht wird? - Muss der Bevollmächtigte die Telefaxübermittlung durch seine Angestellte kontrollieren? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 933/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 38 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.01.2003 |
Erledigungs-Az: | VII R 13/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 22 34 |