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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 67/01 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 10 e Abs. 6 |
Schlagwörter | Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Vorkosten, Eigennutzung, Veräußerung |
Rechtsfrage: | Stellt die Veräußerung eines zur Eigennutzung vorgesehenen Grundstücks ein rückwirkendes Ereignis dar, welches das FA berechtigte, den bestandskräftig berücksichtigten Vorkostenabzug nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 rückgängig zu machen? Ist Tatbestandsmerkmal des Vorkostenabzugs die "tatsächliche Eigennutzung" oder reicht die "Absicht der Eigennutzung" aus? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 31.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | I 41/2001 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.10.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 67/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 04 39 |