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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 10/07 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3
Schlagwörter Verdeckte Einlage, Verdeckte Gewinnausschüttung, Schadensersatz, Negative Einnahme, Werbungskosten
Rechtsfrage: Ist bei einem Schadensersatzanspruch auf Grund einer Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht die Rückgewähr der erhaltenen Vorteile (verdeckte Gewinnausschüttung) steuerrechtlich als verdeckte Einlage zu qualifizieren oder kommt ein Ansatz als negative Einnahmen oder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Betracht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.02.2007
Vorinstanz/AZ: 15 K 4856/04 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 926
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.07.2009
Erledigungs-Az: VIII R 10/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 32 62