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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 152/99
§§: EStG § 9 Abs. 1 Nr 4 S 3, LStR Abschn 42 Abs 3 S 5
Schlagwörter Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Ausland, Wohnung, Mittelpunkt der Lebensinteressen
Rechtsfrage: Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug bereits dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer bei mehreren Wohnungen die den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildende, in der Türkei liegende Wohnung nur bei fünf, und nicht wie in den Lohnsteuerrichtlinien gefordert, sechs Fahrten im Kalenderjahr aufsucht? Ist die große Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Rahmen des Tatbestandsmerkmals "nicht nur gelegentlich" zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 13.09.1999
Vorinstanz/AZ: 12 K 226/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 74 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2003
Erledigungs-Az: VI R 152/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 53 58