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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 22/08 |
§§: | EStG § 7 g Abs. 3 Satz 2, HGB § 269 |
Schlagwörter | Ansparabschreibung, Rücklage, Investition, Betriebserweiterung |
Rechtsfrage: | Voraussetzungen für die Bildung einer Rücklage nach § 7 g EStG: Betreiben einer Fotovoltaikanlage eines Elektroinstallationsunternehmens als wesentliche Betriebserweiterung i.S. des § 269 HGB. Verbindliche Bestellung des Wirtschaftsguts im Streitjahr als Voraussetzung für die hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1386/2007 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.09.2010 |
Erledigungs-Az: | X R 22/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 00 68 |