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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 93/00 |
§§: | AO 1977 § 357 Abs. 3 |
Schlagwörter | Einspruch, Zinsen, Verwaltungsakt, Bezeichnung, Körperschaftsteuer |
Rechtsfrage: | Ist bei der Einlegung eines Einspruchs einer GmbH der Verwaltungsakt ausreichend im Sinne von § 357 Abs. 3 AO 1977 bezeichnet, wenn das Einspruchsschreiben gegen einen kombinierten Bescheid (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Zinsen) zwar nur die Körperschaftsteuer nennt, die spätere Einspruchsbegründung jedoch sich auch auf Nachzahlungszinsen bezieht? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 14.08.2000 |
Vorinstanz/AZ: | I 108/2000 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 70 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.11.2001 |
Erledigungs-Az: | I R 93/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 62 03 |