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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 49/97
§§: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 21 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Landwirtschaft, Altenteil, Grundstück, Instandhaltung, Betriebsausgaben
Rechtsfrage: Können Instandhaltungskosten für ein zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörendes Gebäude, das der Mutter des Hofeigentümers mit ca. 55 % der ortsüblichen Miete zur Nutzung überlassen wurde (im Rahmen einer Altenteilsregelung) in voller Höhe oder nur teilweise als Betriebsausgaben behandelt werden? Ist der Rechtsgedanke des § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG anwendbar oder liegt in Höhe der unentgeltlichen Überlassung eine Nutzungsentnahme vor? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.06.1997
Vorinstanz/AZ: V 1235/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.1999
Erledigungs-Az: IV R 49/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 14 13