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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 46/08 (BFH)
§§: EStG § 13 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1
Schlagwörter Erbbaurecht, Grundstück, Landwirtschaft, Entnahme, Gewillkürtes Betriebsvermögen
Rechtsfrage: 1. Führen entgeltliche und teilentgeltliche Bestellungen von Erbbaurechten zu Wohnzwecken an zuvor land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zur Zwangsentnahme dieser Grundstücke oder liegt weiterhin gewillkürtes Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebs vor? - 2. Wie ist die Geringfügigkeitsgrenze für die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen zu ermitteln, wenn bereits in früheren Wirtschaftsjahren Erbbaurechte zu Wohnzwecken eingeräumt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.05.2008
Vorinstanz/AZ: 6 K 3233/03 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 1939
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 40 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.03.2011
Erledigungs-Az: IV R 46/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 18 29