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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 6/08 (BFH) |
§§: | KraftStG § 8 Nr. 1, KraftStG § 8 Nr. 2, PBefG § 4 Abs. 4 Nr. 1, PBefG § 4 Abs. 4 Nr. 3 |
Schlagwörter | LKW, PKW, Sitzplatz, Kraftfahrzeugsteuer |
Rechtsfrage: | Einstufung als PKW oder LKW: Ist ein baulich verändertes Fahrzeug vom Typ Opel Astra-F-LFW als PKW oder als LKW anzusehen, bei dem mehr als die Hälfte der Nutzfläche als Transportfläche dient? Sind die vom Hersteller zum Grundmodell abweichenden Sondereinbauten für die Klassifizierung als LKW ausreichend? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1099/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 15 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.02.2010 |
Erledigungs-Az: | II R 6/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 08 15 |