 
	
	
			Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
			
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 65/08 (BFH) | 
| §§: | EStG § 33 a Abs. 1 Satz 3, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 145 Abs. 3, BauGB § 196 | 
| Schlagwörter | Unterhalt, Vermögen, Neue Tatsache, Bodenrichtwert, Verkehrswert | 
| Rechtsfrage: | Geringes Vermögen: Sind Bodenrichtwerte nach § 196 des Baugesetzbuches für die Bestimmung des für § 33 a Abs. 1 Satz 3 EStG maßgeblichen Verkehrswerts von Grundstücken verbindlich, oder haben diese ihre Berechtigung nur im Erbschaftsteuerrecht? Können durch Bescheidänderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO die bisher wegen ungenauer Angaben in der Steuererklärung anerkannten Unterhaltszahlungen an die Mutter wegen deren nicht nur geringem Vermögen gestrichen werden? Notwendige Rechtserheblichkeit für neue Tatsachen? Diverse Verfahrensmängel? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Nürnberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 05.12.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | I 315/2004 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 04 55 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 11.02.2010 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 65/08 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 08 18 | 
