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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 78/05
§§: AO § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, AO § 104, AO § 193 Abs. 1, AO § 329, AO § 332, AO § 200
Schlagwörter Auskunftsverweigerungsrecht, Steuerberater, Außenprüfung, Zwangsgeld
Rechtsfrage: Rechtmäßigkeit von Anordnungen zur Vorlage von Unterlagen im Rahmen einer rechtskräftig angeordneten Außenprüfung bei einem Steuerberater, Rechtsanwalt und Notar sowie der darauf gerichteten Androhungen und Festsetzungen von Zwangsgeldern: Ist ein Berufsgeheimnisträger berechtigt, die Vorlage mandantenbezogener Unterlagen unter Hinweis auf seine berufsrechtliche und strafbewehrte Schweigepflicht zu verweigern? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.07.2003
Vorinstanz/AZ: 11 K 3622/02 AO
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1402
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.2009
Erledigungs-Az: VIII R 78/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 72