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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 31/01
§§: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, EStG § 3 Nr. 62, GG Art. 3, GG Art. 14
Schlagwörter Vorwegabzug, Kürzung, Vorsorgeaufwendungen, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Kürzung des Vorwegabzugs bei den Vorsorgeaufwendungen: Gehören die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu den Zukunftssicherungsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG, § 3 Nr. 62 EStG? Ist der Vorwegabzug im Veranlagungszeitraum 1997 (pauschaliert) mit 16 v.H. des Bruttolohns oder aus verfassungsrechtlichen Gründen maximal i.H.d. tatsächlichen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu kürzen, wenn der Arbeitgeber nur Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet hat? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 04.04.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 4220/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 888
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 78 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2003
Erledigungs-Az: XI R 31/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 45 41