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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-420/98 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/799/EWG Art. 4 Abs. 1 Buchst. a
Schlagwörter Amtshilfe, EG, Steuerverkürzung
Rechtsfrage: 1. Ist der Begriff "Steuerverkürzung" in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) der Richtlinie 77/799/EWG dahin auszulegen, daß sich diese Verkürzung aus einer ausdrücklichen Handlung der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats ergeben muß? - 2. Wie ist in diesem Zusammenhang das Wort "abnormal" in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) auszulegen? - 3. Kann sich, wenn dieser Buchstabe a) keine Anwendung findet, eine Verpflichtung zum spontanen Austausch aus Art. 4 Abs. 3 der genannten Richtlinie ergeben?
Vorinstanz: Nederlandse Raad van State
Vorinstanz/Datum: 19.11.1998
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1999 Nr. C 48 S. 8
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.04.2000
Erledigungs-Az: Rs C-420/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 07 37