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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 14/04 |
§§: | EStG § 4 Abs. 2 Satz 2, StEntlG 1999/2000/2002, EStG § 6 b Abs. 3 Satz 1, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Bilanzänderung, Rücklage, Gesellschafter, Rückwirkung, Ausscheiden |
Rechtsfrage: | Ist die Bildung einer Rücklage nach § 6 b Abs. 3 Satz 1 EStG, die nach Aufstellung und Einreichung der Bilanz für die Gesellschaft beim Finanzamt durch den vor dem Bilanzstichtag ausgeschiedenen Gesellschafter beantragt wurde, eine Bilanzänderung i.S. des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002? Verfassungskonforme Auslegung des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG n.F.? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 7673/00 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 16 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.01.2006 |
Erledigungs-Az: | IV R 14/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 12 92 |