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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 28/09 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG 1999 § 4 Nr. 9 Buchst. a, InsO § 159, InsO § 166 Abs. 2, InsO § 170 |
Schlagwörter | Geschäftsbesorgungsvertrag, Insolvenz, Insolvenzverwalter, Massekosten, Grundpfandrecht |
Rechtsfrage: | 1. Liegt ebenso wie bei der Einziehung von pfandrechtsbelasteten Mieten für die Grundpfandgläubiger im Rahmen der kalten Zwangsverwaltung gegen Inkassogebühren zugunsten der Masse eine gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 umsatzsteuerpflichtige Geschäftsbesorgungsleistung des Insolvenzverwalters für die Pfandgläubiger vor, wenn die absonderungsberechtigten Gläubigerbanken den Insolvenzverwalter gegen Entrichtung eines Massekostenbeitrags mit der freihändigen Veräußerung der mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücke beauftragen (Anschluss an BFH-Urteil vom 18.8.2005 V R 31/04, BStBl II 2007, 183)? - 2. Berechtigt die Vorschrift des § 166 Abs. 2 InsO den Insolvenzverwalter vom Wortlaut her zur Verwertung verpfändeter Forderungen oder ist eine analoge Anwendung dieser Vorschrift möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 10.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3940/07 U |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 1882 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.07.2011 |
Erledigungs-Az: | V R 28/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 30 59 |