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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 41/06
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, BVerfGG § 79
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Aufhebung, Bestandskraft, Änderung
Rechtsfrage: Nachträgliche Änderung eines bestandskräftigen Kindergeld - Aufhebungsbescheides wegen Unterschreitens des Grenzbetrages bei Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (vgl. BVerfG 2 BvR 167/02)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.05.2006
Vorinstanz/AZ: 15 K 4044/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 32 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2006
Erledigungs-Az: III R 41/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 06 73