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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 57/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a |
Schlagwörter | Grenzbetrag, Kindergeld, Vermietung, Sonderausgabe, Versorgungsleistung, Dauernde Last |
Rechtsfrage: | Können bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zusammenhängende Versorgungsleistungen abgezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 10.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3018/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 741 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 07 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2012 |
Erledigungs-Az: | V R 57/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 02 63 |