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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 27/11 (BFH) |
§§: | EStG § 18, EStG § 3 Nr. 11, EStG § 3 c Abs. 1, SGB VIII § 33, SGB VIII § 34 |
Schlagwörter | Betreuungsleistungen, Jugendhilfe, Selbständige Arbeit, Steuerfreiheit, Erziehungsbeihilfe |
Rechtsfrage: | Fallen Zahlungen, die von einem freien Träger der Jugendhilfe aufgrund von sog. Erziehungsstellenverträgen für die Vollzeitbetreuung von Pflegekindern geleistet werden, unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 11 EStG? Wie sind bei einer teilweise oder vollumfänglich bestehenden Steuerpflicht dieser Zahlungen die hieraus resultierenden Einkünfte zu ermitteln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 31.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 144/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 07 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.11.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 27/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 13 38 |