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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 52/93 |
| §§: | EStG § 17 Abs. 2 S. 1 |
| Schlagwörter | Wesentliche Beteiligung, Drittaufwand, Anschaffungskosten |
| Rechtsfrage: | Können Aufwendungen eines Dritten - unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung zum Drittaufwand (vgl. Vorlagesache GrS 4/92) - zu nachträglichen Anschaffungskosten i.S. des § 17 Abs. 2 S. 1 EStG führen? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 14.05.1993 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 344/90 E |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.12.2000 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 52/93 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 05 20 |