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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 64/06 |
§§: | EStG § 33 Abs. 1, SGB XI § 14, EStR R 188 Abs. 1, EStDV § 65 Abs. 2 |
Schlagwörter | Krankheitskosten, Pflegeheim, Nachweis, Pflege, außergewöhnliche Belastung |
Rechtsfrage: | Aufwendungen für stationäre Pflegeleistungen in einem Seniorenheim wegen Gebrechlichkeit als außergewöhnliche Belastung? Muss der formalisierte Nachweis der Pflegebedürftigkeit in der sich aus R 188 Abs. 1 EStR ergebenden Weise (Feststellung einer Pflegestufe i.S. des § 14 SGB XI) oder gem. § 65 Abs. 2 EStDV durch die Merkmale "blind" oder "hilflos" im Schwerbehindertenausweis erbracht werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.09.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 635/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 25 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.07.2007 |
Erledigungs-Az: | III R 64/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 07 56 |