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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 190/96
§§: AO 1977 § 69, AO 1977 § 34, AO 1977 § 35
Schlagwörter Haftung, Lohnsteuerhaftung, Verein
Rechtsfrage: Haftung des Vorstandes eines im Vereinsregister eingetragenen Vereins für nicht abgeführte Lohnsteuer: Handelt der Vorsitzende auch dann grob fahrlässig, wenn er sich um Zuschüsse durch die öffentliche Hand bemüht und zum Teil Privatgelder zur Verfügung stellt?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.07.1996
Vorinstanz/AZ: 12 K 270/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.1997
Erledigungs-Az: VII B 190/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VII R 80/97 - erledigt durch BFH-Urteil vom 20.1.1998, VII R 80/97