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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 34/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 17 Abs. 2 Nr. 3, InsO § 103 Abs. 2, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 38
Schlagwörter Berichtigung, Bemessungsgrundlage, Insolvenz, Insolvenzmasse, Aufrechnung
Rechtsfrage: Wirkt eine Berichtigung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG aufgrund der Wahl des Insolvenzverwalters gemäß § 103 Abs. 2 InsO, einen Vertrag nicht zu erfüllen, auf den Zeitpunkt vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, mit der Folge, dass eine Aufrechnung des Finanzamts mit Insolvenzforderungen vorgenommen werden kann oder die Umsatzsteuer an die Insolvenzmasse zu erstatten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 25.06.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 1969/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 24 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.09.2010
Erledigungs-Az: V R 34/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 40 53