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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-414/97 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 2 Nr. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 14, Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 c Teil B |
Schlagwörter | Umsatzsteuerbefreiung, EG, Rüstungsgüter |
Rechtsfrage: | Antrag auf Feststellung daß das Königreich Spanien gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, indem es entgegen der Regelung in Art. 2 Nr. 2 und den Art. 28 a, 14 und 28 c Teil B der Richtlinie 77/388/EWG die Einfuhren und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Rüstungsgütern, Munition und anderem ausschließlich für den militärischen Gebrauch bestimmten Material, die nicht unter die Luftfahrzeuge und Kriegsschiffe betreffenden Nrn. 23 und 25 des Anhangs F der Richtlinie 77/388/EWG fallen, als von der Mehrwertsteuer befreit angesehen hat. |
Vorinstanz: | Kommission ./. Königreich Spanien |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 1998 Nr. C 41 S. 12 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.1999 |
Erledigungs-Az: | Rs C-414/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 22 03 |