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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 22/00 |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Krankheitskosten, Kur, Amtsarzt, Ayur - Veda |
Rechtsfrage: | Kosten für Behandlungen nach der schulmedizinisch nicht anerkannten "Ayur-Veda" Methode zur Entgiftung von PCB und Lindan anläßlich eines Aufenthalts in einem Kurhotel wegen der leichten Trennungsmöglichkeit dieser unmittelbaren Krankheitskosten auch ohne amtsärztliches Attest als außergewöhnliche Belastung? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1817/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.02.2001 |
Erledigungs-Az: | III R 22/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 08 40 |