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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 1 BvR 2667/17 (BVerfG) |
| §§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 181 Abs. 1 Satz 1 |
| Schlagwörter | gesonderte und einheitliche Feststellung, Neue Tatsache, Progressionsvorbehalt, Verfahrensrecht |
| Rechtsfrage: | Zum Verhältnis einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur Feststellung von dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften sowie zum Merkmal der Tatsache i.S. von § 173 AO - Verfassungsbeschwerde |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 21.02.2017 |
| Vorinstanz/AZ: | VIII R 46/13 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BStBl 2017 II S. 745 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 08 91 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 12.09.2018 |
| Erledigungs-Az: | 1 BvR 2667/17 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |