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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 29/13 (BFH) |
§§: | EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 64 |
Schlagwörter | Kindergeld, Polen, Studium |
Rechtsfrage: | Ist der Vater für ein in Polen studierendes und beim Großvater lebendes Kind in Deutschland kindergeldberechtigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 2614/11 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 26 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.08.2016 |
Erledigungs-Az: | V R 29/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren V R 29/13 ruht gemäß Beschluss vom 10.9.2014 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-378/14, Trapkowski (Vorlagebeschluss vom 8.5.2014 III R 17/13 = SIS 14 20 92). -- Nach der EuGH-Entscheidung Trapkowski vom 22.10.2015 Rs C-378/14, EU:C:2015:720 = SIS 15 28 09 ist das Verfahren V R 29/13 wieder aufgenommen worden. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 23 51 |