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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 58/13 (BFH) |
§§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG 2002 § 7 g Abs. 4 Satz 2, EStG § 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Änderung, Pflichtverletzung, Amtsermittlungspflicht, Treu und Glauben, Auflösung, Ansparrücklage |
Rechtsfrage: | Unterlassene Auflösung einer Ansparrücklage: Überwiegt die Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen, eine richtige und vollständige sowie deutliche und klare Steuererklärung abzugeben, bei der im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gebotenen Abwägung einen möglichen Ermittlungsfehler des Finanzamts? Hat das Finanzamt bereits aus dem Fortbestand einer Rücklage in der Gewinnermittlung weitere Schlüsse zu ziehen und zusätzliche Ermittlungen anzustellen, um keine Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu begehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3173/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 02 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.03.2016 |
Erledigungs-Az: | VIII R 58/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 16 45 |