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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 59/00 |
§§: | EStG § 31 Satz 5, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 36 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ausgleichsanspruch, Günstigerprüfung |
Rechtsfrage: | Ist bei der Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wegen fehlender Unterhaltszahlungen des Vaters das an die Mutter in Höhe von 2.640 DM je Kind voll ausgezahlte Kindergeld mit diesen Betrag oder, vermindert um den zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch, mit 1.320 DM je Kind in die Vergleichsberechnung einzubeziehen, wenn daneben gem. § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG der volle Kinderfreibetrag anzusetzen ist? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 03.12.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 592/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 59/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 11 22 |