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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 51/02
§§: EStG § 13, EStG § 14, AO 1977 § 164, AO 1977 § 176
Schlagwörter Landwirtschaft, Zuckerrübenlieferrecht, Immaterielles Wirtschaftsgut, Änderung
Rechtsfrage: War ein Zuckerrübenlieferrecht am 1. Januar 1987 bereits ein gefestigtes immaterielles Wirtschaftsgut im steuerrechtlichen Sinne? Kann das Finanzamt seine rechtlichen Erkenntnisse des Jahres 1991 hinsichtlich der Behandlung eines Zuckerrübenlieferrechts als immaterielles Wirtschaftsgut einer Änderung des Steuerbescheides für 1987 nach § 164 AO 1977 zugrunde legen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.05.2001
Vorinstanz/AZ: 15 K 703/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 21 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.04.2004
Erledigungs-Az: IV R 51/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 35 87