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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 94/04 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszusage, Gesellschaftergeschäftsführer |
Rechtsfrage: | Verdeckte Gewinnausschüttung: Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer im Zeitpunkt der Pensionszusage bereits 63 Jahre alt war, die Pension bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sofort und ansonsten mit Vollendung des 70. Lebensjahres fällig geworden wäre und gleichzeitig ein weiterer bewährter Geschäftsführer zur Verfügung stand? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.07.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3566/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 1789 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 00 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.11.2005 |
Erledigungs-Az: | I R 94/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 12 51 |