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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 36/16 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 3, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 4
Schlagwörter Weiträumiges Tätigkeitsgebiet, Hafen, Entfernungspauschale, Einsatzwechseltätigkeit, Arbeitgeber
Rechtsfrage: Ist bei einem Gesamthafenarbeiter, der nach arbeitstäglicher Zuteilung durch den Gesamthafenbetrieb (Arbeitgeber?) in dem Hafengebiet des jeweils zugeteilten Hafeneinzelbetriebs im Bereich der Logistik tätig ist, das Hafengebiet als Ganzes ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet oder liegen ständig wechselnde Tätigkeitsstätten vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 30.08.2016
Vorinstanz/AZ: 2 K 218/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 24 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2019
Erledigungs-Az: VI R 36/16
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 09 77