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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 61/00 |
§§: | AO § 227, VStG § 10 |
Schlagwörter | Erlaß, Vermögensteuer, Kommanditist, Einheitswert des Betriebsvermögens, Personengesellschaft, Konkurs |
Rechtsfrage: | Kein Erlass der Vermögensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen, wenn nach einer Außenprüfung einer Kommanditgesellschaft (KG) geänderte Bescheide über den Einheitswert des Betriebsvermögens ergehen und es daraufhin beim Kläger (Kl.), einem Kommanditisten der zwischenzeitlich in Konkurs gegangenen KG, zu Vermögensteuernachzahlungen kommt; weil an den jeweiligen Stichtagen das besteuerte Vermögen des Kl. noch vorhanden gewesen und der Verlust des Anteils am Vermögen der Gesellschaft erst später eingetreten ist. Eine persönliche Erlassbedürftigkeit des Kl. liegt dann nicht vor, wenn dessen notwendiger Lebensunterhalt unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehegatten nicht gefährdet ist. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.05.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 148/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 51 12 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |