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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 35/10 (BFH)
§§: AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 5 a
Schlagwörter Mitunternehmer, Gesellschafter, Personengesellschaft, Tonnagebesteuerung, Feststellung
Rechtsfrage: Ist ein Gesellschafter, der seine Beteiligung bereits eine logische Sekunde nach Erwerb wieder veräußert hat, am Verfahren der Feststellung der Einkünfte der Schifffahrtsgesellschaft zu beteiligen? Sind für die Haltedauer die vertraglich vereinbarten Übertragungszeitpunkte maßgeblich, oder kommt es auf die - hier von der Genehmigung durch die Treuhandkommanditistin und die persönlich haftende Gesellschafterin abhängige - Wirksamkeit der Verträge an? Schließt die kurze Haltedauer eine Mitunternehmerinitiative aus? Gebietet ungeachtet dessen § 5 a EStG die Einbeziehung in die Feststellung, da im Anwendungsbereich der Tonnagebesteuerung die Gesellschafterstellung ausreicht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 22.07.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 179/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 34 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.05.2013
Erledigungs-Az: IV R 35/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 30 29