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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 19/13 (BFH)
§§: EStG § 13, EStG § 4 Abs. 1, AO § 163, AO § 227
Schlagwörter Grundstück, Landwirtschaft, Veräußerungsgewinn, Betriebsvermögen, Entnahme, Billigkeit
Rechtsfrage: Handelte es sich bei dem von der Erbengemeinschaft veräußerten Grundstück um landwirtschaftliches Betriebsvermögen, oder hat es bereits bei dem Erblasser zum Privatvermögen gehört, da die Mutter des Erblassers das Grundstück anlässlich der unentgeltlichen Übertragung auf den Erblasser aus ihrem Betriebsvermögen entnommen hatte? Ist jedenfalls im Billigkeitswege von einer Besteuerung des Veräußerungsgewinns abzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 20.03.2013
Vorinstanz/AZ: 1 K 1729/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 33 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.07.2016
Erledigungs-Az: IV R 19/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 23 39