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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 48/03 |
§§: | EStG § 64 Abs. 2, AO 1977 § 37 Abs. 2, EStG § 68 |
Schlagwörter | Kindergeld, Weiterleitung, Haushaltszugehörigkeit, Leistungsempfänger |
Rechtsfrage: | Wer ist "Leistungsempfänger" des Kindergelds i.S. von § 37 Abs. 2 AO 1977, wenn der bis zur Trennung der Eheleute vorrangig berechtigte Vater das im Kindergeldantrag für die Auszahlung angegebene gemeinsame Konto gekündigt hat und danach nur noch die nach der Trennung vorrangig berechtigte Mutter über das Konto verfügungsberechtigt war? Durfte das Kindergeld vom Vater zurückgefordert werden, wenn die Mutter die schriftliche Bestätigung der Weiterleitung verweigert hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 253/02 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 25 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.03.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 48/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 32 43 |