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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 32/13 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Personengesellschaft, Vermietung, Abfärbetheorie, Geringfügigkeit
Rechtsfrage: Gibt es eine relative und/oder absolute Geringfügigkeitsgrenze, unterhalb derer originär gewerbliche Einkünfte einer Personengesellschaft nicht nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zur gewerblichen Infektion ihrer übrigen Einkünfte führen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 04.02.2013
Vorinstanz/AZ: 10 K 5251/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 31 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.07.2014
Erledigungs-Az: IV R 32/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 32 62