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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 31/99
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Behinderter, Selbstunterhalt
Rechtsfrage: Ist ein arbeitsloses, über 21 Jahre altes behindertes Kind (Grad d. B. 100 v.H. und Merkmal H), das in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben und deshalb auch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, trotzdem außerstande ist sich selbst zu unterhalten? Hat die Schwerbehinderteneigenschaft zwangsläufig die Unfähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt i.S. des § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG zur Folge? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 10.07.1998
Vorinstanz/AZ: 3 K 3410/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.2003
Erledigungs-Az: VIII R 58/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 58/99 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 09 50