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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 6/00
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Gesellschaftergeschäftsführer, Überstundenvergütung, Verwaltungsanweisung
Rechtsfrage: Sind Überstundenvergütungen für den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln oder sind sie für die Zeit vor 1998 aufgrund des BMF-Schreibens vom 28.9.1998 (BStBl 1998 I S. 1194) noch als Betriebsausgaben abziehbar?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.11.1999
Vorinstanz/AZ: 9 K 1238/97 K, G, F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2000
Erledigungs-Az: I B 6/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet