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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 56/97 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 4, EStG § 10 e Abs. 5, EStG § 7b Abs. 6 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Objektverbrauch, Ehegatten, Miteigentum |
Rechtsfrage: | Abzugsbetrag nach § 10 e EStG oder eingetretener Objektverbrauch für ein von Ehegatten erworbenes Einfamilienhaus, weil sie für Miteigentumsanteile an einem weiteren Objekt bereits erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG in Anspruch genommen haben (Klägerin für Hälfteanteil; Kläger für einen später vom ersten Ehemann der Klägerin erworbenen Miteigentumsanteil an diesem Objekt)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 07.03.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1692/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2000 |
Erledigungs-Az: | X R 56/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 07 62 |