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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 77/16 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Nahestehende Person, Änderung der Verhältnisse
Rechtsfrage: Ist bei der Beurteilung, ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen, nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern im Zeitpunkt der Leistungsgewährung abzustellen, wenn sich erhebliche Veränderungen der Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern oder zwischen den Gesellschaftern untereinander ergeben haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 13.07.2016
Vorinstanz/AZ: 3 K 467/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 09 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.09.2018
Erledigungs-Az: I R 77/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 22 73