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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 22/09 (BFH)
§§: UStG 1993 § 1 Abs. 1 a, UStG 1993 § 15 a Abs. 1
Schlagwörter Geschäftsveräußerung im Ganzen, Pachtvertrag, Pächter
Rechtsfrage: Veräußerung verpachteter Grundstücke (Gebäudekomplex -Altenheim und Hotelbereich-) als Geschäftsveräußerung im Ganzen: 1. Unterliegt die Veräußerung bebauter Grundstücke als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer, wenn Teilflächen durch einen Pächter genutzt wurden, der Veräußerer Pachtumsätze erzielt hat und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Verpachtung nur erfolgte, um das Objekt zu besseren Bedingungen veräußern zu können? - 2. Steht der Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen entgegen, dass bei Abschluss des Kaufvertrags noch umfangreiche Restbauarbeiten an dem Kaufobjekt durchzuführen waren, sich die endgültige Fertigstellung noch erheblich verzögerte und dafür noch hohe Aufwendungen anfielen? - 3. Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn der Erwerber nicht in den bestehenden Pachtvertrag eintritt, sondern mit demselben Pächter einen neuen Pachtvertrag abschließt und die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen der Veräußerer und der Erwerber die Pachtleistungen erbracht haben bzw. erbringen, im Wesentlichen übereinstimmen bzw. sich hinreichend ähneln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.04.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 2778/05 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 30 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.2010
Erledigungs-Az: V R 22/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 12 97