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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 21/10 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 33
Schlagwörter Kindergeld, Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Sind im Rahmen der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes Krankheitskosten abzuziehen? (Weiterhin wird der Abzug der Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge, Kosten eines Notebooks und der Aufwendungen für eine Unfallversicherung begehrt.) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 29.04.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 1843/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 16 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.07.2012
Erledigungs-Az: VI R 99/10
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 99/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 25 70