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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 87/06 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Federführungsgebühr, Sondervergütung, Rückwirkung, Personengesellschaft |
Rechtsfrage: | Ist die Vereinbarung über eine zusätzliche Federführungsgebühr für die technische und kaufmännische Geschäftsführung einer Mitunternehmerin einer Arbeitsgemeinschaft, mit der die reguläre Federführungsgebühr durch Anpassung an die positive Auftragsentwicklung nachträglich erhöht wird, steuerlich wirksam und stellt die Gebühr eine Sondervergütung i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG bei der Mitunternehmerin dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 13.06.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 18 K 4866/03 F |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.01.2008 |
Erledigungs-Az: | IV R 87/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 14 77 |