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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 10/06
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Wohnung, Notwendigkeit, Angemessenheit
Rechtsfrage: Konkretisierung des Begriffs der "notwendigen" Aufwendungen für die Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung einer Alleinstehenden. Ist dabei bei Selbstnutzung einer Eigentumswohnung am Beschäftigungsort von den fiktiven üblichen Kosten einer Mietwohnung (geschätzte Bruttomiete von 10, 53 EUR) und einer maximalen Wohnungsgröße von höchstens 60 qm als Vergleichsmaßstab und nicht von den tatsächlichen entstandenen Aufwendungen für die Wohnung auszugehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.08.2005
Vorinstanz/AZ: 13 K 11/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 02 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2007
Erledigungs-Az: VI R 10/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 29 04