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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 5/03 | 
| §§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3 | 
| Schlagwörter | Häusliches Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Betätigung | 
| Rechtsfrage: | Wie ist der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3 Halbsatz 2 EStG (hier bei einem selbständigen EDV-Organisator) zu definieren? Ist sowohl auf den inhaltlichen (qualitativen) als auch auf den zeitlichen (quantitativen) Umfang der Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer abzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 09.07.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 2096/00 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 21 48 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 02.07.2003 | 
| Erledigungs-Az: | XI R 5/03 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 52 49 | 
