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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 78/00 |
§§: | BewG § 95 Abs. 1, BewG § 97 Abs. 1, BewG § 104, BewG § 4 |
Schlagwörter | Einheitswert des Betriebsvermögens, Vorruhestand, Zusatzversorgungskasse, Erstattungsanspruch, Besitzposten, Bedingung |
Rechtsfrage: | Bewertung künftiger Vorruhestandsleistungen und Zuschüsse. Sind bei der Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens die künftigen Verpflichtungen als Arbeitgeber für Vorruhestandsleistungen an seine Arbeitnehmer (Anwärter auf diese Leistungen) als Schuldposten und die künftigen Ansprüche gegen die Zusatzversorgungskasse auf Erstattung der künftigen Vorruhestandsleistungen (Zuschüsse) als Besitzposten anzusetzen. - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 29.04.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 3 96 065 K 3 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 1234 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 75 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.03.2003 |
Erledigungs-Az: | II R 78/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 26 64 |