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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 17/98
§§: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, GewStG § 7, GewStG § 2 Abs. 1, FGO § 90a, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 76
Schlagwörter Teilbetrieb, Schutzrecht, Patent, Entgelt, Verdeckte Einlage, Rechtliches Gehör, Sachaufklärung
Rechtsfrage: 1. Veräußerung von Patenten und Gebrauchsmustern durch Einzelunternehmer (Besitzunternehmen) an GmbH (Betriebsgesellschaft, Gesellschafter und Geschäftsführer = Einzelunternehmer) als nicht der Gewerbesteuer unterliegende Teilbetriebsveräußerung, wenn der Veräußerer auch weiterhin Schutzrechte entwickelt, anmeldet und der GmbH zur Verwertung (unentgeltlich ?) überläßt bzw. auf die GmbH gegen Kostenerstattung überträgt. - Entgelt durch Verzicht auf Ansprüche? Verdeckte Einlage? - 2. Verletzung des Rechtlichen Gehörs durch Erlaß eines Gerichtsbescheides ohne diesbezügliche Vorankündigung? Mangelnde Sachaufklärung zur Weiterführung der Erfindertätigkeit. -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 09.01.1998
Vorinstanz/AZ: 12 K 119/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.12.1999
Erledigungs-Az: XI R 17/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet