Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 22/00
§§: AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO 1977 § 61
Schlagwörter Festsetzungsfrist, Änderung, Satzungsänderung, Vermögensbindung, Gemeinnützigkeit, Handelsregister
Rechtsfrage: Beginnt die Festsetzungsfrist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 bereits mit der Satzungsänderung, die die Vermögensbindung gemeinnützigkeitsschädlich regelt, oder erst mit ihrer Eintragung im Handelsregister? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 23.08.1999
Vorinstanz/AZ: 8 K 8294/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2001
Erledigungs-Az: I R 22/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 10 03