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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 46/09 (BFH) | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Krankenversicherung, Versicherungsnehmer, Einkünfte | 
| Rechtsfrage: | Überschrittener Grenzbetrag: Sind die im Rahmen einer Familienversicherung geleisteten Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge auch dann abzugsfähig, wenn das Kind nicht als Versicherungsnehmer auftritt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 04.06.2009 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 840/08 Kg | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 25 16 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.07.2011 | 
| Erledigungs-Az: | III R 46/09 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 33 45 | 
